Wir sind Ihr Kfz-Experte für Fahrzeugbewertungen, Gutachten, Wertermittlungen und mehr. Kontaktieren Sie uns noch heute, wir sind 24 Stunden am Tag für Sie da!
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Herzlich willkommen bei Ihrem KFZ-Sachverständigenbüro Erich Gaubatz in Schwerte, Ihrem Kfz-Meister und geprüften Kfz-Sachverständigen (geprüft Westfalen Akademie Dortmund GmbH). Haben Sie mit einem unverschuldeten Unfallschaden zu kämpfen und wissen nicht, was zu tun ist? Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind unabhängig, kompetent und 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Stellen Sie noch heute eine Anfrage und lassen Sie sich beraten! Wir erstellen Ihnen ein qualifiziertes, neutrales Gutachten, um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen und auch für den Rechtsanwalt sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Mit Ausnahme von „Bagatellschäden“ bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750,00 € ist die gegnerische Versicherung nach BGH-Urteil nicht verpflichtet die Kosten für ein Schadensgutachten zu erstatten.
Hier kommt unsere Hilfe ins Spiel! Wir helfen mit der Erstellung eines Kurzgutachten oder eines Kostenvoranschlags, sodass in der Regel die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich beraten!
Haftpflichtgutachten: Bei einem unverschuldeten oder teilverschuldeten Unfall dient das Haftpflichtschaden- oder Beweissicherungsgutachten dazu Ihre berechtigen Schadensersatzansprüche rechtskonform gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dieses erstellen wir Ihnen kompetent, neutral und zeitnah mit modernster 3D-Kalkulationssoftware von Audatex und technischen Geräten. Zudem kostenlos bei unverschuldeten oder anteilig bei teilverschuldeten Unfall für den Geschädigten!
Beweissicherungsgutachten
Ein qualifiziertes Beweissicherungsgutachten dient als Grundlage für etwa eine juristische Klärung, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir erstellen qualifizierte und aussagekräftige Beweissicherungsgutachten und sichern Beweise in fotografischer und schriftlicher Form über den Ist-Zustand Ihres Fahrzeuges.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen erhalten möchten. Termine sind auch am Wochenende nach Absprache möglich.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder für Schäden durch Vandalismus auf.
Teilkaskoversicherung
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile durch nachfolgende Ereignisse: Wildschäden, Elementarschäden wie Sturm, Hagel und Überschwemmung, Glasbruch, Kurzschlussschäden an Verkabelungen, Brand und Explosion, Marderbiss mit Folgeschäden.
Fahrzeugbewertung
Zwar ist es möglich, eine einfache Fahrzeugbewertung im Internet durchzuführen. Spannend wird es aber, wenn es sich um Modelle mit teuren Sonderausstattungen, kostspieligen Extras, extrem getunten Fahrzeugen, Sonderumbauten und Sonderlackierungen oder um Young- und Oldtimer handelt, die mit dem tatsächlichen Wert versichert werden sollen, um bei Beschädigung oder Verlust entsprechend entschädigt zu werden. Hier macht eine Fahrzeugbewertung von einem Kfz-Sachverständigen durchaus Sinn. Diese bieten wir Ihnen gerne an!
Fahrzeugwertgutachten
In einem Wertgutachten wird der Ist-Zustand des Fahrzeugs dokumentiert, zudem wird der technische und optische Zustand entsprechend dokumentiert und mit Bildmaterial belegt.
Der Restwert bezeichnet den Wert eines Fahrzeuges nach einem Unfall. Er ist vor allem für die Schadensfeststellung wichtig, wenn ein Totalschaden besteht, also das beschädigte Fahrzeug nicht mehr reparaturfähig ist, bzw. es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen. In der Kfz-Versicherung wird der Restwert als der Veräußerungswert eines beschädigten Fahrzeugs verstanden. Dieser ist der Wert, der noch am Markt für das Fahrzeug erzielt werden kann. Bei der Kfz-Versicherung kann nur der Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangt werden. Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsguts in der Zukunft.
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Gerne können Sie uns auch eine Kontaktanfrage senden, wir freuen uns darauf!
Telefon: 0177-5881279 und 02304-43423
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